6.12.2008
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 313/5
Urteil des Gerichtshofs (Zweite Kammer) vom 16. Oktober 2008 — Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Königreich Spanien
(Rechtssache C-136/07) (1)
(Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinien 89/48/EWG und 92/51/EWG - Anerkennung der Diplome und der Berufsausbildungen - Beruf des Fluglotsen)
(2008/C 313/07)
Verfahrenssprache: Spanisch
Parteien
Klägerin: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: H. Støvlbæk und R. Vidal Puig)
Beklagter: Königreich Spanien (Prozessbevollmächtigter: M. Muñoz Pérez)
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats — Verstoß gegen die Richtlinien 89/48/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens dreijährige Berufsausbildung abschließen (ABl. L 19, S. 16), und 92/51/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über eine zweite allgemeine Regelung zur Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise in Ergänzung zur Richtlinie 89/48/EWG (ABl. L 209, S. 25) — Zugang zum Beruf des Fluglotsen
Tenor
1.
Das Königreich Spanien hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus den Richtlinien 89/48/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens dreijährige Berufsausbildung abschließen, und 92/51/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über eine zweite allgemeine Regelung zur Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise in Ergänzung zur Richtlinie 89/48 verstoßen, dass es nicht die Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen hat, die erforderlich sind, um diesen Richtlinien nachzukommen.
2.
Das Königreich Spanien trägt die Kosten.
(1) ABl. C 117 vom 26.5.2007.
Full & Egal Universal Law Academy