8.11.2008
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 285/8
Urteil des Gerichtshofs (Vierte Kammer) vom 11. September 2008 — Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Bundesrepublik Deutschland
(Rechtssache C-141/07) (1)
(Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Maßnahmen gleicher Wirkung wie eine mengenmäßige Beschränkung - Schutz der Gesundheit der Bevölkerung - Rechtfertigung - Apotheken - Direktbelieferung von Krankenhäusern mit pharmazeutischen Produkten - Nähe zum betreffenden Krankenhaus)
(2008/C 285/11)
Verfahrenssprache: Deutsch
Parteien
Klägerin: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Bevollmächtiger: B. Schima)
Beklagte: Bundesrepublik Deutschland (Bevollmächtigte: M. Lumma und C. Schulze-Bahr)
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats — Verstoß gegen die Art. 28 und 30 EG — Nationale Rechtsvorschriften, die für die direkte Belieferung von Krankenhäusern mit Arzneimitteln Anforderungen an Apotheken stellen, die in der Praxis nur von den im Umkreis des zu beliefernden Krankenhauses angesiedelten Apotheken erfüllt werden können
Tenor
1.
Die Klage wird abgewiesen.
2.
Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften trägt die Kosten.
(1) ABl. C 117 vom 26.5.2007.
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