21.2.2009
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 44/10
Urteil des Gerichtshofs (Vierte Kammer) vom 22. Dezember 2008 — Donal Gordon/Kommission der Europäischen Gemeinschaften
(Rechtssache C-198/07 P) (1)
(Rechtsmittel - Beurteilung der beruflichen Entwicklung - Nichtigkeitsklage - Rechtsschutzinteresse - Dauernd voll dienstunfähiger Beamter)
(2009/C 44/16)
Verfahrenssprache: Englisch
Verfahrensbeteiligte
Rechtsmittelführer: Donal Gordon (Prozessbevollmächtigte: J. Sambon, P.-P. Van Gehuchten und P. Reyniers, avocats)
Andere Verfahrensbeteiligte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und H. Krämer)
Gegenstand
Rechtsmittel gegen das Urteil der Dritten Kammer des Gerichts erster Instanz vom 7. Februar 2007 in der Rechtssache T-175/04, Donal Gordon/Kommission der Europäischen Gemeinschaften — Klage auf Aufhebung der Beurteilung der beruflichen Entwicklung des Rechtsmittelführers für den Beurteilungszeitraum 2001/2002 — Rechtsschutzinteresse — Beamter, der während des gerichtlichen Verfahrens wegen dauerhafter Vollinvalidität in den Ruhestand versetzt wurde
Tenor
1.
Das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 7. Februar 2007, Gordon/Kommission (T-175/04), wird aufgehoben, soweit das Gericht die von Herrn Gordon erhobene Anfechtungsklage in der Hauptsache für erledigt erklärt hat.
2.
Das Rechtsmittel wird als unzulässig zurückgewiesen, soweit es gegen die Abweisung der Schadensersatzklage in dem Urteil des Gerichts gerichtet ist.
3.
Die Entscheidung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften vom 11. Dezember 2003, mit der die Beschwerde von Herrn Gordon gegen die Entscheidung vom 28. April 2003 über die Bestätigung seiner Beurteilung der beruflichen Entwicklung für die Zeit vom 1. Juli 2001 bis 31. Dezember 2002 zurückgewiesen wurde, wird aufgehoben.
4.
Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften trägt die Kosten, die Herrn Gordon vor dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften und vor dem Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften entstanden sind.
(1) ABl. C 129 vom 9.6.2007.
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