21.6.2008
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 158/7
Urteil des Gerichtshofs (Siebte Kammer) vom 8. Mai 2008 — Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Portugiesische Republik
(Rechtssache C-233/07) (1)
(Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Umwelt - Richtlinie 91/271/EWG - Behandlung von kommunalem Abwasser - Entscheidung 2001/720/EG - Ausnahmegenehmigung für die Behandlung des kommunalen Abwassers der Gemeinde Costa do Estoril - Verstoß gegen die Art. 2, 3 und 5 dieser Entscheidung)
(2008/C 158/10)
Verfahrenssprache: Portugiesisch
Parteien
Klägerin: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: S. Pardo Quintillán und P. Andrade)
Beklagte: Portugiesische Republik (Prozessbevollmächtigte: L. Fernandes und M. J. Lois)
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats — Verstoß gegen die Art. 2, 3 und 5 der Entscheidung 2001/720/EG der Kommission vom 8. Oktober 2001 über die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für die Behandlung des kommunalen Abwassers der Gemeinde Costa do Estoril an Portugal (ABl. L 269, S. 14)
Tenor
1.
Die Portugiesische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus den Art. 2, 3 und 5 der Entscheidung 2001/720/EG der Kommission vom 8. Oktober 2001 über die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für die Behandlung des kommunalen Abwassers der Gemeinde Costa do Estoril an Portugal verstoßen, dass sie
—
während der Badesaison das kommunale Abwasser der Gemeinde Costa do Estoril vor der Einleitung ins Meer nicht zumindest einer fortgeschrittenen Erstbehandlung und einer Desinfektion gemäß Art. 2 der genannten Entscheidung unterzogen hat,
—
das kommunale Abwasser dieser Gemeinde außerhalb der Badesaison vor der Einleitung ins Meer nicht zumindest einer Erstbehandlung gemäß Art. 3 der genannten Entscheidung unterzogen hat und
—
zugelassen hat, dass die Abwassereinleitungen dieser Gemeinde negative Auswirkungen auf die Umwelt haben.
2.
Die Portugiesische Republik trägt die Kosten.
(1) ABl. C 170 vom 21.7.2007.
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