1.8.2009
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 180/3
Urteil des Gerichtshofs (Erste Kammer) vom 4. Juni 2009 — Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Hellenische Republik
(Rechtssache C-250/07) (1)
(Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 93/38/EWG - Öffentliche Aufträge im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie im Telekommunikationssektor - Auftragsvergabe ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb - Voraussetzungen - Mitteilung der Gründe für die Ablehnung eines Angebots - Frist)
2009/C 180/05
Verfahrenssprache: Griechisch
Parteien
Klägerin: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: M. Patakia und D. Kukovec)
Beklagte: Hellenische Republik (Prozessbevollmächtigte: D. Tsagkaraki im Beistand von V. Christianos, dikigoros)
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats — Verstoß gegen die Art. 4, 20 Abs. 2 und 41 Abs. 4 der Richtlinie 93/38/EWG des Rates vom 14. Juni 1993 zur Koordinierung der Auftragsvergabe durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie im Telekommunikationssektor (ABl. L 199, S. 84) — Verfahren des Aufrufs zum Wettbewerb für die Planung, die Versorgung, den Transport, die Errichtung und die Inbetriebnahme von zwei thermoelektrischen Einheiten für das thermoelektrische Kraftwerk in Atherinolakkos auf Kreta
Tenor
1.
Die Hellenische Republik hat dadurch, dass sie ohne rechtfertigenden Grund verspätet auf das Ersuchen eines Bieters um Erläuterung der Gründe für die Ablehnung seines Angebots geantwortet hat, gegen ihre Verpflichtung aus Art. 41 Abs. 4 der Richtlinie 93/38/EWG des Rates vom 14. Juni 1993 zur Koordinierung der Auftragsvergabe durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie im Telekommunikationssektor in der durch die Richtlinie 2001/78/EG der Kommission vom 13. September 2001 geänderten Fassung verstoßen.
2.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3.
Die Hellenische Republik und die Kommission der Europäischen Gemeinschaften tragen ihre eigenen Kosten.
(1) ABl. C 155 vom 7.7.2007.
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