23.2.2008
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 51/26
Urteil des Gerichtshofs (Sechste Kammer) vom 18. Dezember 2007 — Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Königreich Schweden
(Rechtssache C-257/07) (1)
(Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2004/17/EG - Koordinierung der Zuschlagserteilung durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste - Keine fristgerechte Umsetzung)
(2008/C 51/43)
Verfahrenssprache: Schwedisch
Parteien
Klägerin: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: D. Kukovec und K. Nyberg)
Beklagter: Königreich Schweden (Prozessbevollmächtigte: A. Falk)
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats — Kein fristgerechter Erlass der Vorschriften, die erforderlich sind, um der Richtlinie 2004/17/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 zur Koordinierung der Zuschlagserteilung durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste (ABl. L 134, S. 1) nachzukommen
Tenor
1.
Das Königreich Schweden hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 2004/17/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 zur Koordinierung der Zuschlagserteilung durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste verstoßen, dass es nicht fristgerecht die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, erlassen hat, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen.
2.
Das Königreich Schweden trägt die Kosten.
(1) ABl. C 183 vom 4.8.2007.
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