29.3.2008
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 79/9
Urteil des Gerichtshofs (Sechste Kammer) vom 31. Januar 2008 — Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Königreich Schweden
(Rechtssache C-259/07) (1)
(Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2005/51/EG - Öffentliche Aufträge - Vergabeverfahren - Keine fristgerechte Umsetzung)
(2008/C 79/15)
Verfahrenssprache: Schwedisch
Parteien
Klägerin: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: D. Kukovec und K. Nyberg)
Beklagter: Königreich Schweden (Prozessbevollmächtigte: A. Falk)
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats — Nicht fristgerechter Erlass der Vorschriften, die erforderlich sind, um der Richtlinie 2005/51/EG der Kommission vom 7. September 2005 zur Änderung von Anhang XX der Richtlinie 2004/17/EG und von Anhang VIII der Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über öffentliche Aufträge (ABl. L 257, S. 127) nachzukommen
Tenor
1.
Das Königreich Schweden hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 2005/51/EG der Kommission vom 7. September 2005 zur Änderung von Anhang XX der Richtlinie 2004/17/EG und von Anhang VIII der Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über öffentliche Aufträge verstoßen, dass es die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist erlassen hat.
2.
Das Königreich Schweden trägt die Kosten.
(1) ABl. C 183 vom 4.8.2007.
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