29.8.2009
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 205/3
Urteil des Gerichtshofs (Dritte Kammer) vom 9. Juli 2009 — 3F, vormals Specialarbejderforbundet i Danmark (SID)/Kommission der Europäischen Gemeinschaften, Königreich Dänemark, Königreich Norwegen
(Rechtssache C-319/07 P) (1)
(Rechtsmittel - Maßnahmen zur Steuerermäßigung, die für Seeleute auf den im dänischen internationalen Schiffsregister eingetragenen Schiffen gelten - Entscheidung der Kommission, keine Einwände zu erheben - Nichtigkeitsklage - Begriff des Betroffenen - Gewerkschaft - Zulässigkeit der Klage)
2009/C 205/03
Verfahrenssprache: Englisch
Verfahrensbeteiligte
Rechtsmittelführerin: 3F, vormals Specialarbejderforbundet i Danmark (SID) (Kopenhagen, Dänemark) (Prozessbevollmächtigte: A. Bentley, QC, und A. Worsøe, advokat)
Andere Verfahrensbeteiligte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: N. Khan und H. van Vliet), Königreich Dänemark, Königreich Norwegen
Gegenstand
Rechtsmittel gegen den Beschluss der Zweiten Kammer des Gerichts erster Instanz vom 23. April 2007, Specialarbejderforbundet i Danmark (SID)/Kommission der Europäischen Gemeinschaften (T-30/03), mit dem das Gericht eine Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung K (2002) 4370 endg. der Kommission vom 13. November 2002, die Steuervergünstigungen für Seeleute auf dänischen Schiffen als mit dem Gemeinsamen Markt vereinbare staatliche Beihilfen anzusehen, für unzulässig erklärt hat — Begriff des Betroffenen — Gewerkschaft
Tenor
1.
Der Beschluss des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 23. April 2007, SID/Kommission (Rechtssache T-30/03), wird aufgehoben, soweit das Gericht auf das Vorbringen von 3F zu ihrer Wettbewerbsposition gegenüber anderen Gewerkschaften bei der Aushandlung von Tarifverträgen für Seeleute und zu den aus den fraglichen steuerlichen Maßnahmen folgenden sozialen Fragen in Bezug auf die Seeleute, die auf im dänischen internationalen Schiffsregister eingetragenen Schiffen beschäftigt sind, nicht eingegangen ist.
2.
Die von der Kommission der Europäischen Gemeinschaften beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften erhobene Einrede der Unzulässigkeit wird zurückgewiesen.
3.
Die Rechtssache wird zur Entscheidung über den Antrag von 3F auf Nichtigerklärung der Entscheidung C(2002) 4370 final der Kommission vom 13. November 2002, keine Einwände gegen die dänischen steuerlichen Maßnahmen zu erheben, die für die Seeleute auf den im dänischen internationalen Schiffsregister eingetragenen Schiffen gelten, an das Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften zurückverwiesen.
4.
Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
(1) ABl. C 211 vom 8.9.2007.
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