21.11.2009
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 282/3
Urteil des Gerichtshofs (Dritte Kammer) vom 6. Oktober 2009 — Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Republik Finnland
(Rechtssache C-335/07) (1)
(Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Umwelt - Richtlinie 91/271/EWG - Behandlung von kommunalem Abwasser - Keine Anordnung einer weiter gehenden Stickstoffbehandlung in allen kommunalen Abwasserbehandlungsanlagen von Gemeinden mit mehr als 10 000 Einwohnerwerten)
2009/C 282/04
Verfahrenssprache: Finnisch
Parteien
Klägerin: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: I. Koskinen, L. Parpala, M. Patakia und S. Pardo Quintillán)
Beklagte: Republik Finnland (Prozessbevollmächtigte: J. Heliskoski und A. Guimaraes-Purokoski)
Streithelferin zur Unterstützung der Beklagten: Königreich Schweden (Prozessbevollmächtigter A. Falk)
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats — Verstoß gegen Art. 5 Abs. 2, 3 und 5 der Richtlinie 91/271/EWG des Rates vom 21. Mai 1991 über die Behandlung von kommunalem Abwasser (ABl. L 135, S. 40) — Unterlassen des Vorschreibens der wirksameren Behandlung aller Abwässer aus Kanalisationen von Gemeinden mit mehr als 10 000 Einwohnerwerten
Tenor
1.
Die Klage wird abgewiesen.
2.
Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften trägt die Kosten.
3.
Das Königreich Schweden trägt seine eigenen Kosten.
(1) ABl. C 235 vom 6.10.2007.
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