8.3.2008
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 64/12
Urteil des Gerichtshofs (Sechste Kammer) vom 17. Januar 2008 — Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Hellenische Republik
(Rechtssache C-342/07) (1)
(Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2002/91/EG - Energiepolitik - Energieeinsparung - Keine fristgerechte Umsetzung)
(2008/C 64/18)
Verfahrenssprache: Griechisch
Parteien
Klägerin: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: M. Patakia und B. Schima)
Beklagte: Hellenische Republik (Prozessbevollmächtigte: N. Dafniou)
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats — Nicht fristgerechter Erlass aller Vorschriften, die erforderlich sind, um der Richtlinie 2002/91/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2002 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (ABl. L 1, S. 65) nachzukommen
Tenor
1.
Die Hellenische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 2002/91/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2002 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden verstoßen, dass sie die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist erlassen hat.
2.
Die Hellenische Republik trägt die Kosten.
(1) ABl. C 211 vom 8.9.2007.
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