21.6.2008
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 158/8
Urteil des Gerichtshofs (Siebte Kammer) vom 8. Mai 2008 — Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Königreich Belgien
(Rechtssache C-392/07) (1)
(Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2005/19/EG - Gemeinsames Steuersystem für Fusionen, Spaltungen, die Einbringung von Unternehmensteilen und den Austausch von Anteilen, die Gesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten betreffen - Keine fristgerechte Umsetzung)
(2008/C 158/11)
Verfahrenssprache: Niederländisch
Parteien
Klägerin: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigter: R. Lyal)
Beklagter: Königreich Belgien (Prozessbevollmächtigte: D. Haven)
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats — Nicht fristgerechter Erlass der Vorschriften, die erforderlich sind, um der Richtlinie 2005/19/EG des Rates vom 17. Februar 2005 zur Änderung der Richtlinie 90/434/EWG über das gemeinsame Steuersystem für Fusionen, Spaltungen, die Einbringung von Unternehmensteilen und den Austausch von Anteilen, die Gesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten betreffen (ABl. L 58, S. 19), nachzukommen
Tenor
1.
Das Königreich Belgien hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 2005/19/EG des Rates vom 17. Februar 2005 zur Änderung der Richtlinie 90/434/EWG über das gemeinsame Steuersystem für Fusionen, Spaltungen, die Einbringung von Unternehmensteilen und den Austausch von Anteilen, die Gesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten betreffen, verstoßen, dass es die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist erlassen hat.
2.
Das Königreich Belgien trägt die Kosten.
(1) ABl. C 235 vom 6.10.2007.
Full & Egal Universal Law Academy