28.8.2010
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 234/3
Urteil des Gerichtshofs (Große Kammer) vom 29. Juni 2010 — Europäische Kommission/Alrosa Company Ltd
(Rechtssache C-441/07 P) (1)
(Rechtsmittel - Beherrschende Stellung - Verordnung (EG) Nr. 1/2003 - Weltmarkt für Rohdiamanten - Von einem Unternehmen angebotene Einzelzusagen, die sich auf die Einstellung seiner Rohdiamantenkäufe bei einem anderen Unternehmen beziehen - Entscheidung, mit der die von einem Unternehmen angebotenen Einzelzusagen für bindend erklärt werden und das Verfahren beendet wird)
2010/C 234/03
Verfahrenssprache: Englisch
Verfahrensbeteiligte
Rechtsmittelführerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: F. Castillo de la Torre und R. Sauer)
Andere Verfahrensbeteiligte: Alrosa Company Ltd (Prozessbevollmächtigte: R. Subiotto, QC, und K. Jones, Solicitor Advocate, sowie S. Mobley, Solicitor)
Gegenstand
Rechtsmittel gegen das Urteil der Vierten erweiterten Kammer des Gerichts erster Instanz vom 11. Juli 2007 in der Rechtssache T-170/06, Alrosa Company Ltd/Kommission der Europäischen Gemeinschaften, mit dem das Gericht die Entscheidung 2006/520/EG vom 22. Februar 2006 in einem Verfahren nach Artikel 82 EGV und Artikel 54 EWR (Sache COMP/B-2/38.381 — De Beers), mit der die Zusagen von De Beers, ab 2009 keine Rohdiamanten mehr bei Alrosa zu kaufen und ihre Käufe in der Zeit von 2006 bis 2008 schrittweise zu verringern, für verbindlich erklärt werden und das Verfahren gemäß Art. 9 der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 des Rates (ABl. 2003, L 1, S. 1) eingestellt wird
Tenor
1.
Das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 11. Juli 2007, Alrosa/Kommission (T-170/06), wird aufgehoben.
2.
Die Klage der Alrosa Company Ltd beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften wird abgewiesen.
3.
Die Alrosa Company Ltd trägt die Kosten des Verfahrens.
(1) ABl. C 283 vom 24.11.2007.
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