8.11.2008
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 285/10
Urteil des Gerichtshofs (Sechste Kammer) vom 11. September 2008 — Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Italienische Republik
(Rechtssache C-447/07) (1)
(Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 39 EG - Beschäftigung in der öffentlichen Verwaltung - Kapitäne und Offiziere (Erste Offiziere) von Schiffen - Verleihung hoheitlicher Befugnisse an Bord - Erfordernis der Staatsangehörigkeit des Flaggenstaats)
(2008/C 285/16)
Verfahrenssprache: Italienisch
Parteien
Klägerin: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: G. Rozet und L. Pignataro-Nolin)
Beklagte: Italienische Republik (Prozessbevollmächtigter: I. Braguglia im Beistand von S. Fiorentino, avvocato dello Stato)
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats — Verstoß gegen Art. 39 EG — Nationale Rechtsvorschriften, wonach die Stellen des Kapitäns und des Ersten Offiziers auf allen unter der Flagge dieses Staates fahrenden Schiffen dessen Staatsangehörigen vorbehalten sind
Tenor
1.
Die Italienische Republik hat durch die Beibehaltung des Erfordernisses in ihren Rechtsvorschriften, dass auf allen unter italienischer Flagge fahrenden Schiffen die Aufgaben des Kapitäns und des Offiziers (Erster Offizier) von italienischen Staatsangehörigen wahrgenommen werden, gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 39 EG verstoßen.
2.
Die Italienische Republik trägt die Kosten.
(1) ABl. C 297 vom 8.12.2007.
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