1.8.2009
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 180/7
Urteil des Gerichtshofs (Zweite Kammer) vom 11. Juni 2009 — Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Königreich der Niederlande
(Rechtssache C-521/07) (1)
(Vertragsverletzung - Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum - Art. 40 - Freier Kapitalverkehr - Ungleichbehandlung der von niederländischen Gesellschaften ausgeschütteten Dividenden - Quellensteuerabzug - Befreiung - In den Mitgliedstaaten der Gemeinschaft ansässige Empfängergesellschaften - In Island oder Norwegen ansässige Empfängergesellschaften)
2009/C 180/10
Verfahrenssprache: Niederländisch
Parteien
Klägerin: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: P. van Nuffel und R. Lyal)
Beklagter: Königreich der Niederlande (Prozessbevollmächtigte: C. M. Wissels und D. J. M. de Grave)
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats — Verstoß gegen Art. 40 des EWR-Abkommens — Keine Befreiung von der Einbehaltung der Dividendensteuer bei Dividenden, die an in Norwegen oder in Island niedergelassene Gesellschaften ausgeschüttet werden, unter gleichen Voraussetzungen wie bei an niederländische Gesellschaften ausgeschütteten Dividenden
Tenor
1.
Das Königreich der Niederlande hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus Art. 40 des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum vom 2. Mai 1992 verstoßen, dass es Dividenden, die von niederländischen Gesellschaften an in Island oder Norwegen ansässige Gesellschaften ausgeschüttet werden, nicht unter den gleichen Voraussetzungen vom Abzug der Dividendensteuer an der Quelle befreit hat wie Dividenden, die an niederländische Gesellschaften oder an in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft ansässige Gesellschaften ausgeschüttet werden.
2.
Das Königreich der Niederlande trägt die Kosten.
(1) ABl. C 37 vom 9.2.2008.
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