4.7.2009
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 153/9
Urteil des Gerichtshofs (Zweite Kammer) vom 30. April 2009 (Vorabentscheidungsersuchen des Obersten Gerichtshofs — Österreich) — Fachverband der Buch- und Medienwirtschaft/LIBRO Handelsgesellschaft mbH
(Rechtssache C-531/07) (1)
(Freier Warenverkehr - Nationale Rechtsvorschriften über die Preisbindung eingeführter Bücher - Maßnahme mit gleicher Wirkung wie eine mengenmäßige Einfuhrbeschränkung - Rechtfertigung)
2009/C 153/17
Verfahrenssprache: Deutsch
Vorlegendes Gericht
Oberster Gerichtshof
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kläger: Fachverband der Buch- und Medienwirtschaft
Beklagte: LIBRO Handelsgesellschaft mbH
Gegenstand
Vorabentscheidungsersuchen — Oberster Gerichtshof (Österreich) — Auslegung von Art. 3 Abs. 1, 10, 28, 30, 81 und 151 EG-Vertrag — Nationale Gesetzgebung, die Importeure von deutschsprachigen Büchern verpflichtet, einen Verkaufspreis festzusetzen, der den für das Ursprungsland festgesetzten Preis nicht unterschreiten darf
Tenor
1.
Eine nationale Regelung, die Importeuren deutschsprachiger Bücher untersagt, einen vom Verleger im Verlagsstaat festgesetzten oder empfohlenen Letztverkaufspreis zu unterschreiten, stellt eine Maßnahme mit gleicher Wirkung wie eine mengenmäßige Einfuhrbeschränkung im Sinne von Art. 28 EG dar.
2.
Eine nationale Regelung, die Importeuren deutschsprachiger Bücher untersagt, einen vom Verleger im Verlagsstaat festgesetzten oder empfohlenen Letztverkaufspreis zu unterschreiten, kann weder durch Art. 30 EG oder Art. 151 EG noch durch zwingende Erfordernisse des Allgemeininteresses gerechtfertigt werden.
(1) ABl. C 37 vom 9.2.2008.
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