1.8.2009
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 180/8
Urteil des Gerichtshofs (Fünfte Kammer) vom 11. Juni 2009 — Imagination Technologies Ltd/Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
(Rechtssache C-542/07 P) (1)
(Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Zurückweisung der Anmeldung - Verordnung [EG] Nr. 40/94 - Art. 7 Abs. 3 - Durch Benutzung erworbene Unterscheidungskraft - Benutzung nach dem Anmeldetag)
2009/C 180/13
Verfahrenssprache: Englisch
Verfahrensbeteiligte
Rechtsmittelführerin: Imagination Technologies Ltd (Prozessbevollmächtigte: M. Edenborough, Barrister, beauftragt durch P. Brownlow und N. Jenkins, Solicitors)
Anderer Verfahrensbeteiligter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (Prozessbevollmächtigter: D. Botis)
Gegenstand
Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Dritte Kammer) vom 20. September 2007 in der Rechtssache T-461/04, Imagination Technologies Ltd/Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM), mit dem das Gericht eine Klage auf Aufhebung der Entscheidung R 108/2004-2 der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (HABM) vom 16. September 2004 abwies, mit der die Beschwerde gegen die zurückweisende Entscheidung des Prüfers über die Anmeldung der Wortmarke „PURE DIGITAL“ für Waren und Dienstleistungen der Klassen 9 und 38 zurückgewiesen worden war
Tenor
1.
Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2.
Die Imagination Technologies Ltd trägt die Kosten.
(1) ABl. C 37 vom 9.2.2008.
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