21.11.2009
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 282/5
Urteil des Gerichtshofs (Erste Kammer) vom 6. Oktober 2009 — Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Königreich Spanien
(Rechtssache C-562/07) (1)
(Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freier Kapitalverkehr - Art. 56 EG und 40 des EWR-Abkommens - Direkte Besteuerung - Natürliche Personen - Besteuerung von Gewinnen - Unterschiedliche Behandlung von Gebietsansässigen und Gebietsfremden)
2009/C 282/08
Verfahrenssprache: Spanisch
Parteien
Klägerin: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: R. Lyal und I. Martínez del Peral)
Beklagter: Königreich Spanien (Prozessbevollmächtigter: M. Muñoz Pérez)
Streithelfer zur Unterstützung des Beklagten: Königreich Belgien (Prozessbevollmächtigter: T. Materne), Republik Lettland (Prozessbevollmächtigte: E. Balode-Buraka), Republik Österreich (Prozessbevollmächtigte: E. Riedl und C. Pesendorfer)
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats — Verstoß gegen Art. 39 und 56 EG und Art. 28 und 40 EWR-Abkommen — Unterschiedliche Behandlung von Gebietsansässigen und Gebietsfremden in Bezug auf die Besteuerung von in Spanien erzielten Einkünften
Tenor
1.
Das Königreich Spanien hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus Art. 56 EG und Art. 40 des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum vom 2. Mai 1992 verstoßen, dass es von Gebietsansässigen in Spanien erzielte Gewinne bis zum 31. Dezember 2006 anders behandelt hat als die von Gebietsfremden dort erzielten Gewinne.
2.
Das Königreich Spanien trägt die Kosten.
(1) ABl. C 64 vom 8.3.2008.
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