29.3.2008
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 79/10
Beschluss des Gerichtshofs vom 29. November 2007 — Friedrich Weber/Kommission der Europäischen Gemeinschaften
(Rechtssache C-107/07 P) (1)
(Rechtsmittel - Verweigerung des Zugangs zu Dokumenten - Offensichtliche Unzulässigkeit)
(2008/C 79/18)
Verfahrenssprache: Deutsch
Verfahrensbeteiligte
Rechtsmittelführer: Friedrich Weber (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt W. Declair)
Andere Verfahrensbeteiligte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: P. Costa de Oliveira und C. Ladenburger)
Gegenstand
Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts erster Instanz (Zweite Kammer) vom 11. Dezember 2006, Weber/Kommission (T-290/05), mit dem das Gericht eine Klage gegen die Entscheidung des Generalsekretärs der Kommission vom 27. Mai 2005, den Antrag des Rechtsmittelführers auf Zugang zu einem Schreiben der Generaldirektion „Wettbewerb“ an die deutsche Bundesregierung in einem Beihilfeverfahren betreffend die Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland abzulehnen, als offensichtlich unzulässig abgewiesen hat
Tenor
1.
Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2.
Herr Weber trägt die Kosten.
(1) ABl. C 95 vom 28.4.2007.
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