24.5.2008
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 128/16
Beschluss des Gerichtshofs (Fünfte Kammer) vom 15. Februar 2008 — Carsten Brinkmann/Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
(Rechtssache C-243/07) (1)
(Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 40/94 - Verwechslungsgefahr - Wortzeichen „Terranus“ - Zurückweisung der Anmeldung)
(2008/C 128/27)
Verfahrenssprache: Deutsch
Verfahrensbeteiligte
Rechtsmittelführer: Carsten Brinkmann (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin K. van Bebber)
Andere Verfahrensbeteiligte: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (Prozessbevollmächtigter: G. Schneider), Terra Networks SA
Gegenstand
Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Fünfte Kammer) vom 22. März 2007, Brinkmann/HABM (T-322/05), mit dem das Gericht die Klage des Anmelders der Gemeinschaftswortmarke „TERRANUS“ für Dienstleistungen der Klasse 36 abgewiesen hat, die auf Aufhebung der Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (HABM) vom 10. Juni 2005 (Sache R 1145/2004-1) gerichtet war, mit der die Beschwerde gegen die Zurückweisung der Anmeldung der genannten Marke im Rahmen des vom Inhaber der Gemeinschafts- und nationalen Bildmarke „TERRA“ für Dienstleistungen der Klasse 36 betriebenen Widerspruchsverfahrens von der Widerspruchsabteilung zurückgewiesen wurde — Gefahr der Verwechslung von zwei Marken
Tenor
1.
Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2.
Herr Brinkmann trägt die Kosten.
(1) ABl. C 199 vom 25.8.2007.
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