21.3.2009
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 69/12
Beschluss des Gerichtshofs vom 25. November 2008 — S.A.B.A.R. SpA/Kommission der Europäischen Gemeinschaften
(Rechtssache C-501/07 P) (1)
(Rechtsmittel - Nichtigkeitsklage - Klagefrist - Beginn)
(2009/C 69/19)
Verfahrenssprache: Italienisch
Verfahrensbeteiligte
Rechtsmittelführerin: S.A.BA.R. SpA (Prozessbevollmächtigte: E. Coffrini und F. Tesauro, avvocati)
Andere Verfahrensbeteiligte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: E. Righini und G. Conte)
Gegenstand
Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts erster Instanz (Vierte Kammer) vom 17. September 2007, S.A.BA.R./Kommission (T-176/07), mit dem das Gericht die Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 5. Juni 2002 abgewiesen hat, in der das im italienischen Recht vorgesehene Beihilfensystem (C-27/99, ex NN 69/98) in Form von Steuerbefreiungen und Vorzugsdarlehen für Unternehmen der Daseinsvorsorge mit öffentlicher Mehrheitsbeteiligung (ABl. 2003, L 77, S. 21) für unvereinbar mit dem Gemeinsamen Markt erklärt wurde
Tenor
1.
Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2.
Die S.A.BA.R. SpA trägt die Kosten.
(1) ABl. C 37 vom 9.2.2008.
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