Urteil des Gerichtshofs (Siebte Kammer) vom 27. September 2007 – Kommission/Frankreich
(Rechtssache C‑9/07)
„Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Richtlinie 2002/74/EG – Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers – Keine fristgerechte Umsetzung“
1. Vertragsverletzungsklage – Prüfung der Begründetheit durch den Gerichtshof – Maßgebende Lage – Lage bei Ablauf der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzten Frist (Art. 226 EG) (vgl. Randnr. 8)
2. Mitgliedstaaten – Verpflichtungen – Umsetzung der Richtlinien – Verstoß – Rechtfertigung mit der innerstaatlichen Ordnung - Unzulässigkeit (Art. 226 EG) (vgl. Randnr. 9)
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Nicht fristgerechter Erlass der Vorschriften, die erforderlich sind, um der Richtlinie 2002/74/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2002 zur Änderung der Richtlinie 80/987/EWG des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers (ABl. L 270, S. 10) nachzukommen
Tenor
1.
Die Französische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 2002/74/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2002 zur Änderung der Richtlinie 80/987/EWG des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers verstoßen, dass sie die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, nicht erlassen hat.
2.
Die Französische Republik trägt die Kosten.
Full & Egal Universal Law Academy