26.1.2008
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 22/25
Vorabentscheidungsersuchen des Amtsgericht Lahr (Deutschland) eingereicht am 5. November 2007 — Pia Messner gegen Firma Stefan Krüger
(Rechtssache C-489/07)
(2008/C 22/48)
Verfahrenssprache: Deutsch
Vorlegendes Gericht
Amtsgericht Lahr
Parteien des Ausgangsverfahrens
Klägerin: Pia Messner
Beklagte: Stefan Krüger, SFK Laptophandel
Vorlagefrage
Sind die Bestimmungen des Art. 6 Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 1 Satz 2 der Richtlinie 97/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 1997 zu bestimmten Aspekten des Verbraucherschutzes bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz (1) dahin auszulegen, dass sie einer nationalen gesetzlichen Regelung entgegensteht, die besagt, dass der Verkäufer im Falle des fristgerechten Widerrufes durch den Verbraucher Wertersatz für die Nutzung des gelieferten Verbrauchsgutes verlangen kann?
(1) ABl. L 144, S. 19.
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