23.2.2008
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 51/35
Klage, eingereicht am 7. Dezember 2007 — Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Republik Polen
(Rechtssache C-547/07)
(2008/C 51/58)
Verfahrenssprache: Polnisch
Parteien
Klägerin: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: D. Recchia und K. Herrmann)
Beklagte: Republik Polen
Anträge
Die Kommission beantragt,
—
festzustellen, dass die Republik Polen dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 4 Abs. 1 und 2 der Richtlinie 79/409/EWG vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (1) verstoßen hat, dass sie nicht alle Gebiete, die bei Anwendung ornithologischer Kriterien als für die Erhaltung von Vogelarten am geeignetsten scheinen, zu besonderen Schutzgebieten für Vögel erklärt hat;
—
der Republik Polen die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Ab ihrem Beitritt zur Europäischen Union sei die Republik Polen verpflichtet gewesen, besondere Schutzgebiete für Vögel auszuweisen.
Im Dezember 2004 sei ein ornithologisches Verzeichnis der Lebensräume von Vögeln mit europäischer Bedeutung in Polen (IBA 2004) veröffentlicht worden, in dem auf der Grundlage ornithologischer Kriterien 140 für die Erhaltung von Vogelarten bedeutsame Gebiete ausgewiesen worden seien.
15 der im Verzeichnis IBA 2004 erfassten Gebiete seien von der Republik Polen nicht zu besonderen Schutzgebieten erklärt worden, obwohl die polnischen Stellen keine wissenschaftliche Untersuchung vorgelegt hätten, die ihre Nichtausweisung gerechtfertigt hätte.
Außerdem seien die Flächen acht besonderer Schutzgebiete viel kleiner als ihre Gegenstücke im Verzeichnis IBA 2004, so dass sich jenseits ihrer Grenzen Gebiete befänden, die nach IBA 2004 für die Erhaltung von Vogelarten am geeignetsten schienen.
Darüber hinaus hätten die polnischen Stellen im September 2007, ohne die Kommission zu unterrichten, die Fläche von fünf ausgewiesenen besonderen Schutzgebieten in unter dem Gesichtspunkt des Vogelschutzes erheblichem Maße verkleinert.
(1) ABl. L 103, S. 1.
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