Beschluss des Gerichtshofs (Siebte Kammer) vom 16. November 2007 – Autostrada dei Fiori und AISCAT/Governo della Repubblica italiana u. a.
(Rechtssache C‑12/07)
„Vorabentscheidungsersuchen – Unzulässigkeit“
Vorabentscheidungsverfahren – Zulässigkeit – Ohne hinreichende Angaben zum tatsächlichen und rechtlichen Zusammenhang gestellte Fragen (Art. 234 EG; Satzung des Gerichtshofs, Art. 23) (vgl. Randnrn. 16-18)
Gegenstand
Vorabentscheidungsersuchen – Tribunale civile di Genova – Unmittelbare Übertragung der Verwaltung öffentlicher Dienstleistungen und Infrastrukturen auf ein Unternehmen, das den betreffenden Markt kontrolliert – Ausstattung dieses Unternehmens mit der Befugnis, den Inhalt von Konzessionsverträgen zwischen seinen Konkurrenten und dem Staat festzulegen und diese Verträge aufzulösen – Vereinbarkeit mit den Art. 43, 49, 82, 86 und 87 EG
Tenor
Das vom Tribunale civile di Genova mit Entscheidung vom 9. Januar 2007 vorgelegte Ersuchen um Vorabentscheidung ist offensichtlich unzulässig.
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