Beschluss des Gerichtshofs (Achte Kammer) vom 27. November 2007 – Eurostrategies/Kommission
(Rechtssache C‑122/07 P)
„Rechtsmittel – Streichungsbeschluss – Klagerücknahme – Kosten“
Rechtsmittel – Gegenstand – Rechtsmittel nur gegen die Kostenentscheidung oder gegen die Kostenfestsetzung – Unzulässigkeit (Satzung des Gerichtshofs, Art. 58 Abs. 2; Verfahrensordnung des Gerichtshofs, Art. 119) (vgl. Randnrn. 24-25)
Gegenstand
Rechtsmittel gegen den Beschluss des Präsidenten der Vierten Kammer des Gerichts erster Instanz vom 1. Dezember 2006, Eurostrategies/Kommission (T‑203/06), mit dem die Rechtssache im Register des Gerichts gestrichen wurde und die Kosten der Rechtsmittelführerin auferlegt wurden
Tenor
Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
Die Eurostrategies SPRL trägt die Kosten.
Full & Egal Universal Law Academy