BESCHLUSS DES GERICHTSHOFS (Fünfte Kammer)
19. Oktober 2007
Rechtssache C‑238/07 P
Derya Beyatli
gegen
Kommission der Europäischen Gemeinschaften
„Rechtsmittel – Öffentlicher Dienst – Allgemeines Auswahlverfahren für Staatsbürger der Republik Zypern – Bekanntmachung des Auswahlverfahrens – Fristen – Beschwerde – Schreiben an den Leiter der Delegation der Kommission in Zypern“
Gegenstand: Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts erster Instanz (Fünfte Kammer) vom 5. März 2007, Beyatli und Candan/Kommission (T‑455/04, Slg. ÖD 2007, I‑A-2-0000 und II‑A-2-0000), mit dem das Gericht eine Klage auf Aufhebung der Entscheidung des Prüfungsausschusses für das Auswahlverfahren EPSO/A/1/03 zur Bildung einer Einstellungsreserve für Verwaltungsreferendarinnen und Verwaltungsreferendare zyprischer Staatsbürgerschaft, die Kläger nicht zur mündlichen Prüfung dieses Auswahlverfahrens zuzulassen, als unzulässig abgewiesen hat
Entscheidung: Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. Frau Beyatli trägt die Kosten.
Leitsätze
Rechtsmittel – Gründe – Rechtsmittelgrund der fehlenden Vorlage von Unterlagen – Für die Entscheidung über die Zulässigkeit der Klage nicht einschlägige Unterlagen – Zurückweisung
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