Beschluss des Gerichtshofs (Achte Kammer) vom 9. April 2008 – RAI/PTV Programmazioni Televisive (Rechtssache C‑305/07)
„Vorabentscheidungsersuchen – Offenkundige Unzulässigkeit“
Vorabentscheidungsverfahren – Zulässigkeit – Ohne hinreichende Angaben zum tatsächlichen und rechtlichen Zusammenhang gestellte Fragen (Art. 234 EG; Satzung des Gerichtshofs, Art. 23) (vgl. Randnrn. 14-18)
Gegenstand
Vorabentscheidungsersuchen – Tribunale ordinario di Genova – Auslegung von Art. 86 Abs. 2 EG – Begriff der Beihilfe – Gebühr, die bei jedem Inhaber eines Fernsehgeräts zur Finanzierung des öffentlich‑rechtlichen Fernsehdienstes erhoben wird – Gültigkeit der Entscheidung C(2005) 1164 def. der Kommission vom 20. April 2005, mit der die Gebühr für mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar erklärt worden ist
Tenor
Das vom Tribunale ordinario di Genova mit Entscheidung vom 16. Juni 2007 vorgelegte Vorabentscheidungsersuchen ist offensichtlich unzulässig.
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