12.4.2008
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 92/47
Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Erste Kammer) vom 21. Februar 2008 — Skoulidi/Kommission
(Rechtssache F-4/07) (1)
(Öffentlicher Dienst - Beamte - Austausch von Beamten zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten - Zurverfügungstellung eines Beamten der Gemeinschaft an die griechische Verwaltung - Ablehnung - Schadensersatzklage - Immaterieller Schaden - Vorverfahren - Zulässigkeit - Materielle Voraussetzungen für die außervertragliche Haftung der Gemeinschaft)
(2008/C 92/94)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: Eleni-Eleftheria Skoulidi (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt G. Vandersanden)
Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: D. Martin und M. Velardo)
Gegenstand der Rechtssache
Antrag auf Ersatz des immateriellen Schadens, den die Klägerin aufgrund der Entscheidung der Anstellungsbehörde vom 28. März 2006, ihre Abordnung an das griechische Ministerium für Erziehung und Glaubensgemeinschaften im Rahmen des Austauschs von Beamten zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten nicht zu genehmigen, erlitten hat
Tenor des Urteils
1.
Die Klage wird abgewiesen.
2.
Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.
(1) ABl. C 56 vom 10.3.2007, S. 44.
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