7.3.2009
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 55/51
Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst vom 27. November 2008 — Klug/EMEA
(Rechtssache F-35/07) (1)
(Öffentlicher Dienst - Bedienstete auf Zeit - Nichtverlängerung eines befristeten Vertrags - Ungünstige Beurteilung - Mobbing)
(2009/C 55/92)
Verfahrenssprache: Deutsch
Parteien
Klägerin: Bettina Klug (London, Vereinigtes Königreich) (Prozessbevollmächtigte: zunächst Rechtsanwalt W. Grupp, dann Rechtsanwalt S. Zickgraf)
Beklagte: Europäische Arzneimittel-Agentur (EMEA), (Prozessbevollmächtigte: V. Salvatore und S. Vanlievendael im Beistand der Rechtsanwälte H.-G. Kamann und N. Rößler)
Gegenstand der Rechtssache
Aufhebung der Entscheidung der Europäischen Arzneimittelagentur, mit der die Beschwerde der Klägerin wegen der Nichtverlängerung ihres Arbeitsvertrags zurückgewiesen wurde — Antrag auf neue Beurteilung — Antrag auf Schadensersatz
Tenor des Urteils
1.
Die Klage wird abgewiesen.
2.
Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.
(1) ABl. C 140 vom 23.6.2007, S. 45.
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