21.2.2009
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 44/70
Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 25. November 2008 — Hristova/Kommission
(Rechtssache F-50/07) (1)
(Öffentlicher Dienst - Einstellung - Allgemeines Auswahlverfahren - Zulassungsvoraussetzungen - Ablehnung der Bewerbung - Begründung - Diplome)
(2009/C 44/120)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: Valentina Hristova (Pavlikeni, Bulgarien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt G. Kerelov)
Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und B. Eggers)
Gegenstand der Rechtssache
Aufhebung der Entscheidung des Prüfungsausschusses für das Auswahlverfahren EPSO/AST/14/06, mit der der Klägerin die Zulassung zu den Prüfungen dieses Auswahlverfahrens mit der Begründung versagt wurde, dass sie über keine dreijährige Berufserfahrung im Sekretariatsbereich im Anschluss an den Erwerb ihres Diploms verfüge — Antrag auf Schadensersatz
Tenor des Urteils
1.
Die Entscheidung des Prüfungsausschusses für das Auswahlverfahren EPSO/AST/14/06, Frau Hristova nicht zu den Prüfungen des Auswahlverfahrens zuzulassen, wird aufgehoben.
2.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3.
Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften trägt die gesamten Kosten.
(1) ABl. C 79 vom 29.3.2008, S. 36.
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