21.2.2009
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 44/70
Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 25. November 2008 — Iordanova/Kommission
(Rechtssache F-53/07) (1)
(Öffentlicher Dienst - Einstellung - Allgemeines Auswahlverfahren - Zulassungsvoraussetzungen - Ablehnung der Bewerbung - Diplome)
(2009/C 44/121)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: Ivanka Iordanova (Varna, Bulgarien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt G. Kerelov)
Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und B. Eggers)
Gegenstand der Rechtssache
Aufhebung der Entscheidung des Prüfungsausschusses für das Auswahlverfahren EPSO/AST/14/06, mit der der Klägerin die Zulassung zu den Prüfungen dieses Auswahlverfahrens mit der Begründung versagt wurde, dass ihr durch Diplome bescheinigter postsekundärer Bildungsabschluss nicht mit den Tätigkeiten auf einer Sekretariatsstelle übereinstimme und es an einer dreijährigen einschlägigen Berufserfahrung fehle — Antrag auf Schadensersatz
Tenor des Urteils
1.
Die Klage wird abgewiesen.
2.
Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.
(1) ABl. C 107 vom 26.4.2008, S. 44.
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