30.1.2010
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 24/71
Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Erste Kammer) vom 30. November 2009 — Zangerl-Posselt/Kommission
(Rechtssache F-83/07) (1)
(Öffentlicher Dienst - Allgemeines Auswahlverfahren - Nichtzulassung zu den praktischen und mündlichen Prüfungen - Erforderliche Diplome - Begriff der postsekundären Bildung - Diskriminierung wegen des Alters)
2010/C 24/128
Verfahrenssprache: Deutsch
Parteien
Klägerin: Brigitte Zangerl-Posselt (Merzig, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt S. Paulmann)
Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und B. Eggers)
Gegenstand der Rechtssache
Aufhebung der Entscheidung vom 18. Juni 2007 des Prüfungsausschusses für das Auswahlverfahren zur Bildung einer Reserveliste von Assistentinnen und Assistenten deutscher Sprache für Sekretariatstätigkeiten (AST 1), die Klägerin zu den praktischen und mündlichen Prüfungen nicht zuzulassen
Tenor des Urteils
1.
Die Klage wird abgewiesen.
2.
Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften trägt neben ihren eigenen Kosten zwei Drittel der Kosten von Frau Zangerl-Posselt.
3.
Frau Zangerl-Posselt trägt ein Drittel ihrer Kosten.
(1) ABl. C 235 vom 6.10.2007, S. 32.
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