30.1.2010
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 24/72
Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 29. September 2009 — Wenning/Europol
(Rechtssache F-114/07) (1)
(Öffentlicher Dienst - Bedienstete von Europol - Verlängerung des Vertrags eines Bediensteten von Europol - Art. 6 des Statuts der Bediensteten von Europol - Beurteilung)
2010/C 24/131
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Kläger: Rainer Wenning (Den Haag, Niederlande) (Prozessbevollmächtigte: zunächst Rechtsanwälte G. Vandersanden und C. Ronzi, dann Rechtsanwalt L. Levi)
Beklagter: Europäisches Polizeiamt (Europol) (Prozessbevollmächtigte: zunächst B. Exterkate und D. El Koury im Beistand der Rechtsanwälte B. Wägenbaur und R. Van der Hout, dann D. El Khoury und D. Neumann im Beistand der Rechtsanwälte B. Wägenbaur und R. Van der Hout)
Gegenstand der Rechtssache
Aufhebung der Entscheidung von Europol vom 21. Dezember 2006 über die Ablehnung der Verlängerung des Vertrags des Klägers und seiner Wiederverwendung, Verurteilung von Europol, den Vertrag des Klägers um 4 Jahre ab dem 1. Oktober 2007 zu verlängern, und Schadensersatz
Tenor des Urteils
1.
Die Klage wird abgewiesen.
2.
Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.
(1) ABl. C 315 vom 22.12.2007, S. 47.
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