30.1.2010
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 24/73
Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 29. September 2009 — Hau/Parlament
(Rechtssache F-125/07) (1)
(Öffentlicher Dienst - Beamte - Beförderung - Beförderungsverfahren 2006 - Nichtaufnahme in das Verzeichnis der beförderten Beamten - Abwägung der Verdienste - Referenzschwelle - Nichtberücksichtigung der Eigenschaft eines „Altkandidaten“)
2010/C 24/133
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: Armin Hau (Luxemburg, Luxemburg) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt É. Boigelot)
Beklagter: Europäisches Parlament (Prozessbevollmächtigte: K. Zejdová und S. Seyr)
Gegenstand der Rechtssache
Aufhebung der Entscheidung der Anstellungsbehörde, den Kläger im Rahmen des Beförderungsverfahrens 2006 nicht nach Besoldungsgruppe B*7 zu befördern, sowie Anordnung an die Anstellungsbehörde, Dokumente über die Abwägung der Verdienste für dieses Beförderungsverfahren vorzulegen
Tenor des Urteils
1.
Die am 21. November 2006 veröffentlichte Entscheidung des Europäischen Parlaments, Herrn Hau nicht in das Verzeichnis der im Rahmen des Beförderungsverfahrens 2006 von Besoldungsgruppe B*6 nach Besoldungsgruppe B*7 beförderten Beamten aufzunehmen, wird aufgehoben.
2.
Das Europäische Parlament trägt die Kosten.
(1) ABl. C 79 vom 29.3.2008, S. 37.
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