30.1.2010
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 24/73
Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst vom 16. September 2009 — Vinci/Europäische Zentralbank
(Rechtssache F-130/07) (1)
(Öffentlicher Dienst - Personal der EZB - Angeblich rechtswidrige Verarbeitung medizinischer Daten - Verpflichtende ärztliche Untersuchung)
2010/C 24/134
Verfahrenssprache: Deutsch
Parteien
Klägerin: F. Vinci (Schöneck, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt B. Karthaus)
Beklagte: Europäische Zentralbank (EZB) (Prozessbevollmächtigte: F. Malfrère und F. Feyerbacher als Bevollmächtigte im Beistand von Rechtsanwalt H.-G. Kamann)
Gegenstand der Rechtssache
Antrag auf Feststellung, dass die Speicherung von Dokumenten, die medizinische Daten enthalten, rechtswidrig ist — Aufhebung der Entscheidung der EZB, mit der die Löschung der aus diesen Dokumenten stammenden personenbezogenen Daten abgelehnt und der Klägerin aufgegeben wird, sich einer medizinischen Untersuchung zu unterziehen — Antrag auf Ersatz des angeblich entstandenen immateriellen Schadens
Tenor des Urteils
1.
Die Klage wird abgewiesen.
2.
Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.
(1) ABl. C 8 vom 12.1.2008, S. 32.
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