15.8.2008
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 209/72
Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 26. Juni 2008 — Nijs/Rechnungshof
(Rechtssache F-5/07) (1)
(Öffentlicher Dienst - Beamte - Art. 44 § 1 Buchst. c der Verfahrensordnung des Gerichts erster Instanz - Kurze Darstellung der Klagegründe in der Klageschrift - Beschwerdefrist - Neue Tatsache - Offensichtliche Unzulässigkeit)
(2008/C 209/131)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: Bart Nijs (Bereldange, Luxemburg) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt F. Rollinger)
Beklagter: Rechnungshof der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: T. Kennedy, J.-M. Stenier, G. Corstens und J. J. Vermer)
Gegenstand der Rechtssache
Aufhebung der Entscheidung der Anstellungsbehörde, den Kläger im Rahmen des Beförderungsverfahrens 2006 nicht nach Besoldungsgruppe A*11 zu befördern — Aufhebung einer Reihe von Entscheidungen, die die berufliche Laufbahn des Klägers und anderer Beamter des Rechnungshofs betreffen — Aufhebung des Ergebnisses der Wahlen zur Personalvertretung des Rechnungshofs von 2006 — Antrag auf Schadensersatz
Tenor des Beschlusses
1.
Die Klage wird als teilweise offensichtlich unzulässig und teilweise offensichtlich unbegründet abgewiesen.
2.
Der Kläger trägt sämtliche Kosten.
(1) ABl. C 56 vom 10.3.2007, S. 44.
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