30.1.2010
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 24/78
Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Erste Kammer) vom 10. November 2009 — Marcuccio/Kommission
(Rechtssache F-70/07) (1)
(Öffentlicher Dienst - Beamte - Schadensersatzklage - Einrede der Parallelklage - Offensichtliche Unzulässigkeit)
2010/C 24/146
Verfahrenssprache: Italienisch
Parteien
Kläger: L. Marcuccio (Tricase, Italien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt C. Cipressa)
Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: C. Berardis-Kayser und J. Currall)
Gegenstand der Rechtssache
Aufhebung der Entscheidung der Kommission über die Ablehnung des Antrags des Klägers auf Erstattung des Teils seiner Kosten, zu dessen Tragung die Kommission mit Beschluss des Gerichts erster Instanz vom 6. März 2006, T-176/04 — Schadensersatzantrag — verurteilt wurde (vom Gericht erster Instanz mit Beschluss vom 6. Juli 2009 verwiesene Rechtssache T-176/04 DEP)
Tenor des Beschlusses
1.
Die von Herrn Marcuccio gestellten Klageanträge 1, 2, 3 und 6 sind als offensichtlich unzulässig zurückzuweisen.
2.
Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten in Bezug auf die von Herrn Marcuccio gestellten Klageanträge 1, 2, 3 und 6 einschließlich der im Rahmen des Verfahrens in der Rechtssache T-176/04 DEP entstandenen Kosten.
(1) ABl. C 223 vom 22.9.2007, S. 20.
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