30.8.2008
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 223/61
Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 21. April 2008 — Boudova u. a./Kommission
(Rechtssache F-78/07) (1)
(Öffentlicher Dienst - Beamte - Ernennung - Einstufung in die Besoldungsgruppe - Zu Beamten ernannte Hilfskräfte - Auswahlverfahren, das vor Inkrafttreten des neuen Statuts veröffentlicht wurde - Beschwerende Maßnahme - Zulässigkeit der Klage)
(2008/C 223/115)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: Stanislava Boudova u. a. (Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt M.-A. Lucas)
Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und G. Berscheid)
Gegenstand der Rechtssache
Aufhebung der ablehnenden Entscheidung über die Anträge der Kläger, ehemaliger Hilfskräfte, die nach erfolgreicher Teilnahme an allgemeinen Auswahlverfahren für die Besoldungsgruppen B5/B4 zu Beamten ernannt wurden, auf Überprüfung der Einstufung in die Besoldungsgruppe — Schadensersatz
Tenor des Beschlusses
1.
Die Klage wird als offensichtlich unzulässig abgewiesen.
2.
Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.
(1) ABl. C 247 vom 20.10.2007. S. 42.
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