12.4.2008
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 92/50
Klage, eingereicht am 24. Dezember 2007 — Efstathopoulos/Parlament
(Rechtssache F-144/07)
(2008/C 92/102)
Verfahrenssprache: Griechisch
Parteien
Kläger: Spyridon Efstathopoulos (Chalandri, Griechenland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte N. Korogiannakis und M. Michi)
Beklagter: Europäisches Parlament
Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits
Aufhebung der Entscheidung des Europäischen Parlaments vom 18. April 2007 in den Teilen, die die Berücksichtigung einer „Produktivitätszulage“ bei den Bruttodienstbezügen des Klägers, die bereits erfolgte Wiedereinziehung des Betrags von 390 Euro vom Ruhegehalt des Klägers, die Verpflichtung, den Betrag von 10 036,99 Euro für die Zeit von März 2005 bis März 2007 zurückzuzahlen, und die monatliche Herabsetzung des Ruhegehalts des Klägers um 600 Euro für die gesamte Zeit, in der er die streitige Zulage von 670 Euro erhalten hat, d. h. von März 2005 bis September 2007, betreffen
Anträge
Der Kläger beantragt,
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die Entscheidung PERS-B-AFF-SOCIAL D(2007) 22300 des Europäischen Parlaments vom 18. April 2007 in den Teilen aufzuheben, die die Einbeziehung einer „Produktivitätszulage“ in die Bruttodienstbezüge des Klägers, die bereits erfolgte Wiedereinziehung des Betrags von 390 Euro vom Ruhegehalt des Klägers, die Verpflichtung, den Betrag von 10 036,99 Euro für die Zeit von März 2005 bis März 2007 zurückzuzahlen, und die monatliche Herabsetzung des Ruhegehalts des Klägers um 600 Euro für die gesamte Zeit, in der er die streitige Zulage von 670 Euro erhalten hat, d. h. von März 2005 bis September 2007, betreffen;
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die Entscheidung der Anstellungsbehörde des Europäischen Parlaments vom 14. September 2007 über die Zurückweisung seiner Beschwerde vom 9. Mai 2007, die er gegen die Entscheidung vom 18. April 2007 erhoben hatte, aufzuheben;
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jede andere Entscheidung, die mit diesen Entscheidungen in Verbindung steht oder ihnen nachfolgt oder zu deren Durchführung erlassen wurde, aufzuheben;
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dem Europäischen Parlament die Kosten aufzuerlegen.
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