15.8.2009
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 193/18
Urteil des Gerichts erster Instanz vom 1. Juli 2009 — ThyssenKrupp Stainless/Kommission
(Rechtssache T-24/07) (1)
(Wettbewerb - Kartelle - Flacherzeugnisse aus nichtrostendem Stahl - Entscheidung, die nach dem Auslaufen des EGKS-Vertrags unter Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 einen Verstoß gegen Art. 65 KS feststellt - Legierungszuschlag - Zuständigkeit der Kommission - Zurechenbarkeit der Zuwiderhandlung - Rechtskraft - Verteidigungsrechte - Akteneinsicht - Verjährung - Verbot der Doppelbestrafung - Zusammenarbeit während des Verwaltungsverfahrens)
2009/C 193/26
Verfahrenssprache: Deutsch
Parteien
Klägerin: ThyssenKrupp Stainless AG (Duisburg, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte M. Klusmann und S. Thomas)
Beklagte: Kommission der Europäischen Kommission (Prozessbevollmächtigte: F. Castillo de la Torre, R. Sauer und O. Weber)
Gegenstand
Vollständige oder teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 20. Dezember 2006 in einem Verfahren nach Art. 65 [KS] (Sache COMP/F/39.234 — Legierungszuschlag, Neuentscheidung) und hilfsweise wegen Herabsetzung der gegen ThyssenKrupp Stainless durch diese Entscheidung verhängten Geldbuße
Tenor
1.
Die Klage wird abgewiesen.
2.
Die ThyssenKrupp Stainless AG trägt die Kosten.
(1) ABl. C 82 vom 14.4.2007.
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