21.3.2009
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 69/35
Urteil des Gerichts erster Instanz vom 11. Februar 2009 — Iride und Iride Energia/Kommission
(Rechtssache T-25/07) (1)
(Staatliche Beihilfen - Energiesektor - Erstattung der verlorenen Kosten - Entscheidung, mit der die Beihilfe für mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar erklärt wird - Verpflichtung des begünstigten Unternehmens, zuvor eine frühere Beihilfe, die für rechtswidrig erklärt worden ist, zurückzuzahlen - Staatliche Mittel - Vorteil - Begründungspflicht)
(2009/C 69/82)
Verfahrenssprache: Italienisch
Parteien
Kläger: Iride SpA (Turin, Italien) und Iride Energia SpA (Turin) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte L. Radicati di Brozolo, M. Merola und C. Bazoli)
Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: E. Righini und G. Conte)
Gegenstand
(ARRET) Nichtigerklärung der Entscheidung 2006/941/EG der Kommission vom 8. November 2006 über die staatliche Beihilfe C 11/06 (ex N 127/05), die die Italienische Republik AEM Torino in Form von Zuschüssen gewähren will, die dazu bestimmt sind, verlorene Kosten im Energiesektor zu erstatten (ABl. L 366, S. 62), soweit mit ihr zum einen festgestellt wird, dass es sich um eine staatliche Beihilfe handelt, und zum anderen die Vereinbarkeit der Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt davon abhängig gemacht wird, dass AEM Torino die früheren rechtswidrigen Beihilfen im Rahmen der Regelung zugunsten der „kommunalisierten“ Unternehmen („aziende municipalizzate“) zurückzahlt
Tenor
1.
Die Klage wird abgewiesen.
2.
Die Iride SpA und die Iride Energia SpA tragen die Kosten.
(1) ABl. C 69 vom 24.3.2007.
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