22.11.2008
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 301/32
Urteil des Gerichts erster Instanz vom 13. Oktober 2008 — Neophytou/Kommission
(Rechtssache T-43/07 P) (1)
(Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Allgemeines Auswahlverfahren - Ablehnung der Bewerbung des Rechtsmittelführers - Zusammensetzung des Prüfungsausschusses während der mündlichen Prüfungen - Grundsatz der Gleichbehandlung - Neues Vorbringen - Rechtsfehler - Teilweise unbegründetes und teilweise begründetes Rechtsmittel - Zurückverweisung an das Gericht für den öffentlichen Dienst)
(2008/C 301/52)
Verfahrenssprache: Englisch
Verfahrensbeteiligte
Rechtsmittelführer: Neophytos Neophytou (Itzig, Luxemburg) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt S. Pappas)
Andere Verfahrensbeteiligte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und H. Krämer)
Gegenstand
Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (Dritte Kammer) vom 13. Dezember 2006, Neophytou/Kommission (F-22/05, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), wegen Aufhebung dieses Urteils
Tenor
1.
Das Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union vom 13. Dezember 2006, Neophytou/Kommission (F-22/05, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), wird aufgehoben, soweit das Gericht für den öffentlichen Dienst die Rügen, die der Rechtsmittelführer während der mündlichen Verhandlung im Rahmen des ersten Rechtszugs erhoben hat und die in Randnr. 27 dieses Urteils zusammengefasst sind, mit Ausnahme der letzten für unzulässig erklärt hat.
2.
Im Übrigen wird das Rechtsmittel zurückgewiesen.
3.
Die Rechtssache wird an das Gericht für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union zurückverwiesen.
4.
Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
(1) ABl. C 82 vom 14.4.2007.
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