8.11.2008
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 285/38
Urteil des Gerichts erster Instanz vom 16. September 2008 — Ratiopharm/HABM (BioGeneriX)
(Rechtssache T-48/07) (1)
(Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke BioGeneriX - Absolute Eintragungshindernisse - Teilweise beschreibender Charakter - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c der Verordnung (EG) Nr. 40/94)
(2008/C 285/70)
Verfahrenssprache: Deutsch
Parteien
Klägerin: ratiopharm GmbH (Ulm, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: zunächst Rechtsanwalt S. Völker, sodann Rechtsanwälte S. Völker und A. Schabenberger)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (Prozessbevollmächtigter: G. Schneider)
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 20. Dezember 2006 (Sache R 1048/2004-4) über die Anmeldung des Wortzeichens BioGeneriX als Gemeinschaftsmarke
Tenor
1.
Die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 20. Dezember 2006 (Sache R 1048/2004-4) wird aufgehoben, soweit sie chemische Erzeugnisse zum Frischhalten und Haltbarmachen von Lebensmitteln der Klasse 1 betrifft.
2.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3.
Die ratiopharm GmbH trägt ihre eigenen Kosten sowie die Hälfte der Kosten des HABM. Die andere Hälfte seiner Kosten trägt das HABM selbst.
(1) ABl. C 82 vom 14.4.2007.
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