29.1.2011
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 30/33
Urteil des Gerichts vom 7. Dezember 2010 — Fahas/Rat
(Rechtssache T-49/07) (1)
(Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus - Einfrieren von Geldern - Nichtigkeitsklage - Verteidigungsrechte - Anspruch auf effektiven gerichtlichen Rechtsschutz - Begründung - Schadensersatzklage)
2011/C 30/58
Verfahrenssprache: Deutsch
Verfahrensbeteiligte
Kläger: Sofiane Fahas (Mielkendorf, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt F. Zillmer)
Beklagter: Rat der Europäischen Union (Prozessbevollmächtigte: zunächst M. Bishop, E. Finnegan und S. Marquardt, dann M. Bishop, J.-P. Hix und E. Finnegan)
Streithelferin zur Unterstützung des Beklagten: Italienische Republik (Prozessbevollmächtigte: I. Bruni im Beistand von G. Albenzio, avvocato dello Stato)
Gegenstand
Zum einen teilweiser Nichtigerklärung zuletzt des Beschlusses 2008/583/EG des Rates vom 15. Juli 2008 zur Durchführung von Art. 2 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 2580/2001 über spezifische, gegen bestimmte Personen und Organisationen gerichtete restriktive Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Aufhebung des Beschlusses 2007/868/EG (ABl. L 188, S. 21), soweit er den Kläger betrifft, sowie Verurteilung des Rates, den Namen des Klägers in seinen zukünftigen Beschlüssen nicht mehr zu erwähnen, solange keine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung vorliegt, und zum anderen Schadensersatzes
Tenor
1.
Die Klage wird abgewiesen.
2.
Herr Sofiane Fahas trägt seine eigenen Kosten und die Kosten des Rates der Europäischen Union.
3.
Die Italienische Republik trägt ihre eigenen Kosten.
(1) ABl. C 95 vom 28.4.2007.
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