31.7.2010
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 209/32
Urteil des Gerichts vom 15. Juni 2010 — Mediaset/Kommission
(Rechtssache T-177/07) (1)
(Staatliche Beihilfen - Telekommunikation - Zuschüsse zur Anschaffung von Digitaldecodern - Entscheidung, mit der die Beihilfe für nicht mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar erklärt und ihre Rückforderung angeordnet wird - Begriff der staatlichen Beihilfe - Ausschluss von Decodern für den Empfang von Fernsehprogrammen über Satellit - Vorteil - Selektiver Charakter - Beeinträchtigung des Wettbewerbs - Begründungspflicht)
2010/C 209/46
Verfahrenssprache: Englisch
Verfahrensbeteiligte
Kläger: Mediaset SpA (Mailand, Italien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte K. Adamantopoulos, G. Rossi, E. Petritsi und A. Nucara sowie D. O’Keeffe und P. Boyle, Solicitors)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: B. Martenczuk, G. Conte und E. Righini)
Streithelfer zur Unterstützung der Beklagten: Sky Italia Srl (Rom, Italien) (Prozessbevollmächtigte: zunächst Rechtsanwälte F. E. González Díaz und D. Gerard, dann Rechtsanwalt F. E. González Díaz)
Gegenstand
Nichtigerklärung der Entscheidung 2007/374/EG der Kommission vom 24. Januar 2007 über die staatliche Beihilfe C 52/2005 (ex NN 88/2005, ex CP 101/2004), die die Italienische Republik mit ihrem Zuschuss zur Anschaffung von Digitaldecodern gewährt hat (ABl. L 147, S. 1)
Tenor
1.
Die Klage wird abgewiesen.
2.
Die Mediaset SpA trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten der Europäischen Kommission und der Sky Italia Srl.
(1) ABl. C 170 vom 21.07.2007.
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