15.8.2008
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 209/51
Urteil des Gerichts erster Instanz vom 1. Juli 2008 — AWWW/Eurofound
(Rechtssache T-211/07) (1)
(Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Gemeinschaftliches Ausschreibungsverfahren - Ablehnung eines Angebots - Auswahlkriterien - Zuschlagskriterien - Begründungspflicht)
(2008/C 209/90)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: AWWW GmbH ArbeitsWelt-Working World (Göttingen, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte B. Schreier und V. Wellens sowie G. Dennis, Solicitor)
Beklagte: Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Eurofound) (Prozessbevollmächtigte: C. Callanan, Solicitor)
Gegenstand
Klage auf Aufhebung der Entscheidung der Eurofound vom 17. April 2007, mit der das Angebot der Klägerin im Rahmen eines gemeinschaftlichen Vergabeverfahrens für Informations- und Analyseleistungen in Bezug auf die Qualität von Arbeit und Beschäftigung, die Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern und die Umstrukturierung auf europäischer Ebene abgelehnt wurde
Tenor
1.
Die Klage wird abgewiesen.
2.
Die AWWW GmbH ArbeitsWelt-Working World trägt die Kosten einschließlich der durch das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes entstandenen Kosten.
(1) ABl. C 183 vom 4.8.2007.
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