23.10.2010
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 288/32
Urteil des Gerichts vom 9. September 2010 — Evropaïki Dynamiki/Kommission
(Rechtssache T-300/07) (1)
(Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Gemeinschaftliches Ausschreibungsverfahren - Informatikdienstleistungen für das Management und die Pflege eines Internetportals - Ablehnung des Angebots eines Bieters - Zuschlagskriterien - Begründungspflicht - Offenkundiger Ermessensfehler - Gleichbehandlung - Transparenz)
2010/C 288/60
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: Evropaïki Dynamiki — Proigmena Systimata Tilepikoinonion Pliroforikis kai Tilematikis AE (Athen, Griechenland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt N. Korogiannakis)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: E. Manhaeve im Beistand von Rechtsanwalt J. Stuyck)
Gegenstand
Nichtigerklärung der Entscheidungen der Kommission vom 21. Mai und 13. Juli 2007, mit der die Angebote der Klägerin, die diese im Rahmen der Ausschreibung ENTR/05/78 für das Management und die Pflege des Portals „Europa für Sie“ (ABl. 2006/S 143-153057) in Bezug auf das Los Nr. 1 (Herausgebertätigkeiten und Übersetzungen) und das Los Nr. 2 (Infrastrukturmanagement) eingereicht hatte, abgelehnt und die betreffenden Aufträge an einen anderen Bieter vergeben wurden, sowie einen Antrag auf Schadensersatz
Tenor
1.
Die Entscheidung der Kommission vom 13. Juli 2007, mit der das Angebot der Evropaïki Dynamiki — Proigmena Systimata Tilepikoinonion Pliroforikis kai Tilematikis AE, das diese im Rahmen der Ausschreibung ENTR/05/78 für das Management und die Pflege des Portals „Europa für Sie“ in Bezug auf das Los Nr. 2 (Infrastrukturmanagement) eingereicht hatte, abgelehnt und der betreffende Auftrag an einen anderen Bieter vergeben wurde, wird für nichtig erklärt.
2.
Im Übrigen wird der Antrag auf Nichtigerklärung zurückgewiesen.
3.
Der Antrag auf Schadensersatz wird zurückgewiesen.
4.
Die Evropaïki Dynamiki — Proigmena Systimata Tilepikoinonion Pliroforikis kai Tilematikis trägt 50 % ihrer eigenen Kosten und 50 % der Kosten der Europäischen Kommission; diese trägt 50 % ihrer eigenen Kosten und 50 % der Kosten der Evropaïki Dynamiki — Proigmena Systimata Tilepikoinonion Pliroforikis kai Tilematikis.
(1) ABl. C 235 vom 6.10.2007.
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