10.1.2009
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 6/27
Urteil des Gerichts erster Instanz vom 19. November 2008 — Kommission/B2 Test
(Rechtssache T-317/07) (1)
(Schiedsklausel - Vertrag, der im Rahmen des spezifischen Programms für Forschung und technologische Entwicklung, einschließlich Demonstration, im Bereich der industriellen und Werkstofftechnologien (1994-1998) geschlossen wurde - Nichteinhaltung des Vertrags - Rückerstattung des von der Kommission gezahlten Vorschusssaldos)
(2009/C 6/55)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: L. Escobar Guerrero im Beistand von E. Bouttier und J. Marthan, avocats)
Beklagte: B2Test SA (Gardanne, Frankreich) (Prozessbevollmächtigter: M. Baffert, avocat)
Gegenstand
Klage gemäß Art. 238 EG auf Rückerstattung des von der Europäischen Gemeinschaft im Rahmen des Vertrags BRST-CT-98-5452 gezahlten Vorschusssaldos zuzüglich Verzugszinsen sowie auf Zahlung von Schadensersatz
Tenor
1.
Die B2Test SA wird verurteilt, der Kommission einen Betrag in Höhe von 43 437,94 Euro als Hauptschuld zuzüglich Verzugszinsen zu dem in Frankreich geltenden gesetzlichen Jahreszinssatz ab 31. uli 2002 bis zur vollständigen Begleichung der Schuld zu zahlen.
2.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3.
Die B2Test SA trägt die Kosten.
(1) ABl. C 269 vom 10.11.2007.
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