15.8.2008
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 209/51
Urteil des Gerichts erster Instanz vom 4. Juli 2008 — Entrance Services/Parlament
(Rechtssache T-333/07) (1)
(Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Gemeinschaftliches Ausschreibungsverfahren - Reparatur und Wartung von automatischen Ausrüstungen, Tischlereinbauten und ähnlichen Ausrüstungen in den Gebäuden des Europäischen Parlaments in Brüssel - Ablehnung eines Angebots - Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit - Art. 93 der Verordnung [EG, Euratom] Nr. 1605/2002)
(2008/C 209/91)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: Entrance Services (Vilvorde, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte A. Delvaux und V. Bertrand)
Beklagter: Europäisches Parlament (Prozessbevollmächtigte: M. Ecker und P. López-Carceller)
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung des Parlaments, mit der im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens über die Reparatur und Wartung von automatischen Ausrüstungen, Tischlereinbauten und ähnlichen Ausrüstungen in den Gebäuden des Parlaments in Brüssel das Angebot der Klägerin abgelehnt und der Auftrag an einen anderen Bieter vergeben wurde
Tenor
1.
Die Entscheidung des Europäischen Parlaments, mit der im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens über die Reparatur und Wartung von automatischen Ausrüstungen, Tischlereinbauten und ähnlichen Ausrüstungen in den Gebäuden des Parlaments in Brüssel das Angebot der Entrance Services abgelehnt und der Auftrag an einen anderen Bieter vergeben wurde, wird für nichtig erklärt.
2.
Das Parlament trägt die Kosten.
(1) ABl. C 269 vom 10.11.2007.
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