10.11.2014
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 395/31
Urteil des Gerichts vom 2. Oktober 2014 — Evropaïki Dynamiki/Kommission
(Rechtssache T-340/07 RENV) (1)
((Schiedsklausel - Vertrag über eine finanzielle Unterstützung durch die Gemeinschaft bezüglich eines Projekts im Rahmen des Programms „eContent“ - Auflösung des Vertrags durch die Kommission - Erstattung der zuschussfähigen Kosten))
2014/C 395/35
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: Evropaïki Dynamiki — Proigmena Systimata Tilepikoinonion Pliroforikis kai Tilematikis AE (Athen, Griechenland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt N. Korogiannakis)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: zunächst E. Manhaeve und M. Wilderspin, dann M. Wilderspin, S. Delaude und L. Cappeletti und schließlich S. Delaude und L. Cappeletti im Beistand der Rechtsanwälte D. Philippe und M. Gouden)
Gegenstand
Auf eine Schiedsklausel gestützte Klage auf Verurteilung der Kommission zur Zahlung von Beträgen, die sie der Klägerin schulden soll, und von Schadensersatz infolge der Auflösung eines Vertrags über eine finanzielle Unterstützung der Gemeinschaft für das Projekt „e-Content Exposure and Business Opportunities“ („EEBO“) (Vertrag EDC-53007 EEBO/27873), der im Rahmen eines mehrjährigen Gemeinschaftsprogramms zur Unterstützung der Entwicklung und Nutzung europäischer digitaler Inhalte in globalen Netzen und zur Förderung der Sprachenvielfalt in der Informationsgesellschaft geschlossen wurde
Tenor
1.
Die Europäische Kommission wird zur Zahlung eines Betrags von 8 843,10 Euro an die Evropaïki Dynamiki — Proigmena Systimata Tilepikoinonion Pliroforikis kai Tilematikis AE verurteilt.
2.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3.
Die Kommission trägt 5 % ihrer eigenen Kosten und der Kosten der Evropaïki Dynamiki — Proigmena Systimata Tilepikoinonion Pliroforikis kai Tilematikis AE, die 95 % ihrer eigenen Kosten sowie der Kosten der Kommission trägt.
(1) ABl. C 269 vom 10.11.2007.
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